weitere Informationen:
Pflegegeld oder Pflegesachleistung
Pflegegeldleistung
Der Pflegebedürftige erhält am Monatsersten das ihm laut seinem PG zustehende Pflegegeld auf sein Konto und stellt seine Pflege/Betreuung und Versorgung in geeigneter Weise selbst sicher.
Pflegesachleistung /Kombinationsleistung
Diese Leistungsart wählt der Pflegebedürftige, wenn er sich durch eine anerkannte Pflegeeinrichtung -unabhängig von der Häufigkeit der Einsätze im Monat - pflegen lassen möchte.
Schöpft der Pflegedienst den Höchstbetrag des anerkannten PG nicht voll aus, so erhält der Patient automatisch von seiner Pflegekasse prozentual (Rechnung nach 3-Satz) den ihm zustehenden Restgeldbetrag auf sein Konto.
Wichtig: Nicht den Differenzbetrag!
Weitere Informationen unter:
Pflegenetzwerk Deutschland und Ratgeber Pflege - BM für Gesundheit