Pflegebedürftige, die Pflegegeld beziehen, müssen entsprechend ihres Pflegegrades alle drei Monate bzw. jedes halbe Jahr einen Pflegeberatungstermin mit einem zugelassenen Pflegedienst (z. B. Team Medici) nachweisen. Bei Nichteinhaltung der Termine behält sich die Pflegekasse vor, das Pflegegeld einzubehalten.
Pflegebedürftige der Pflegegrade 1 bis 3 müssen einen solchen Beratungstermin jedes halbe Jahr nachweisen.
Pflegebedürftige der Pflegegrade 4 und 5 müssen alle 3 Monate ein entsprechendes Beratungsgespräch warnehmen.
Inhalt des Gespräches ist die Beratung und Information. Dies beinhaltet unter anderem die Punkte bauliche Veränderungen, Verhinderungspflege, Pflegehilfsmittel usw.
Die Kosten des Beratungsgespräches werden vom Pflegedienst mit den Pflegekassen direkt abgerechnet.